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#2 "Die Alkoholklausel"


Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (z.B. aufgrund von Trunkenheit) sind nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.

Viele Versicherer erweitern jedoch ihren Versicherungsschutz und schließen den Versicherungsschutz für Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen mit ein, soweit diese durch Trunkenheit verursacht werden. Beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten jedoch zusätzliche Regelungen (siehe Alkoholklausel (beim Führen von Kfz)).
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