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#2 "Die Alkoholklausel"
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (z.B. aufgrund von Trunkenheit)
sind nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen durch ein
unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht
waren.
Viele Versicherer erweitern jedoch ihren Versicherungsschutz und
schließen den Versicherungsschutz für Unfälle infolge
Bewusstseinsstörungen mit ein, soweit diese durch Trunkenheit
verursacht werden. Beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten jedoch
zusätzliche Regelungen (siehe Alkoholklausel (beim Führen von
Kfz)). |
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