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| | In der privaten Unfallversicherung werden in der Regel keine
besonderen Zahlungen bei Brüchen oder Frakturen (z.B. bei
Oberschenkelhalsfrakturen) geleistet. Es werden jedoch Tarife von
einigen Gesellschaften angeboten, in denen bei definierten Brüchen
oder Frakturen (z.B. bei Oberschenkelhalsfrakturen) bestimmte
Versicherungssummen gezahlt werden. Einige Gesellschaften bieten
auch spezielle Knochenbruchversicherungen gegen Beitragszuschlag
innerhalb der Unfallversicherung an. Hier ist zu prüfen, ob
Sonderzahlungen bei Brüchen oder Frakturen seitens des Versicherers
geleistet werden. |
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