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In der privaten Unfallversicherung werden in der Regel keine besonderen Zahlungen bei Brüchen oder Frakturen (z.B. bei Oberschenkelhalsfrakturen) geleistet. Es werden jedoch Tarife von einigen Gesellschaften angeboten, in denen bei definierten Brüchen oder Frakturen (z.B. bei Oberschenkelhalsfrakturen) bestimmte Versicherungssummen gezahlt werden. Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Knochenbruchversicherungen gegen Beitragszuschlag innerhalb der Unfallversicherung an. Hier ist zu prüfen, ob Sonderzahlungen bei Brüchen oder Frakturen seitens des Versicherers geleistet werden.
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