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Zahlt Ihre Unfallversicherung auch bei Unfällen, die die
versicherte Person infolge eines Schlaganfalles oder Herzinfarktes
erleidet?!
Wenn Sie aufgrund eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts einen
Unfall erleiden, sind viele Unfallversicherungen von der Leistung
frei, da dies ein ganz klarer Ausschluss ist.
Definition Unfall nach den Bedingungen:
Ein Unfall vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich und von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Da der Herzinfarkt oder der Schlaganfall den Unfall von
innen verursachen, sind die meisten Konzepte von der Leistung
befreit! Deshalb: Achten Sie bitte neben dem Preis auch auf die
Qualität Ihrer Versicherung!!
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