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| Nach den Allgemeinen
Unfallversicherungsbedingungen sind Infektionskrankheiten durch
Insektenstiche (z.B. Borreliose, Enzephalitis, Malaria etc.) vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden jedoch auch Tarife
von Gesellschaften angeboten, in denen Infektionskrankheiten durch
Insektenstiche und dadurch erlittene Gesundheitsschäden
mitversichert sind.
Sind über die AUB hinaus Infektionskrankheiten durch
Insektenstiche / -bisse mitversichert?
Bei unseren Empfehlungen ist dies mitversichert!
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