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Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind allgemeine Infektionskrankheiten (z.B. Kinderlähmung, Masern, Tuberkulose, Windpocken etc.) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden jedoch auch Tarife von Gesellschaften angeboten, in denen allgemeine Infektionskrankheiten und dadurch erlittene Gesundheitsschäden mitversichert sind.

Sind über die AUB hinaus allgemeine Infektionskrankheiten wie z.B. Kinderlähmung, Tuberkulose, Cholera, Malaria, Typhus, Windpocken etc. versichert?

Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Infektionskrankheiten durch Insektenstiche (z.B. Borreliose, Enzephalitis, Malaria etc.) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden jedoch auch Tarife von Gesellschaften angeboten, in denen Infektionskrankheiten durch Insektenstiche und dadurch erlittene Gesundheitsschäden mitversichert sind.

Sind über die AUB hinaus Infektionskrankheiten durch Insektenstiche / -bisse mitversichert?

Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Infektionskrankheiten durch Tierbisse (ausser Tollwut und Wundstarrkrampf) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden jedoch auch Tarife von Gesellschaften angeboten, in denen Infektionskrankheiten durch Tierbisse und dadurch erlittene Gesundheitsschäden mitversichert sind.

Sind über die AUB hinaus Infektionskrankheiten durch andere Tiere z.B. Tierbisse, Hautverletzungen etc. mitversichert?


Bei unseren Empfehlungen ist dies mitversichert!



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