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Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind allgemeine
Infektionskrankheiten (z.B. Kinderlähmung, Masern, Tuberkulose,
Windpocken etc.) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bei unseren TOP-Anbietern werden auch Unfallversicherungen
angeboten, in denen allgemeine Infektionskrankheiten und dadurch
erlittene Gesundheitsschäden mitversichert sind.
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