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Kompetent erklären, das ist Beratung. - Unkompliziert handeln, das ist Betreuung.
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen nach Unfällen sind nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch hier erweitern einige Versicherer den Versicherungsschutz und schließen z.B. Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte, organische Erkrankung des Nervensystems zurückzuführen sind.
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