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Rentenversicherung | 28.10.11
 

Aufbewahrung von DDR-Lohnunterlagen nur noch bis 31.12.2011

Damit die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung pünktlich und in vollem Umfang gezahlt wird, muss ein vollständiges und lückenloses Rentenversicherungskonto vorliegen. Da ist es ratsam, die eigenen Unterlagen zur Absicherung der gesetzlichen Rente zu überprüfen.



Ein vollständiges Versicherungskonto ist nicht nur für die spätere Rentenberechnung wichtig, sondern auch für die Erteilung von Auskünften durch den Rentenversicherer. Deshalb sollten alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, umgehend die Klärung ihres Rentenversicherungskontos beantragen. Dies ist notwendig, weil am 31. Dezember 2011 die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben auslaufen.

Betroffen sind vor allem Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR aufweisen. Fehlende Unterlagen können beim (ehemaligen) Arbeitgeber der neuen Bundesländer angefordert werden. Damit eilt es, denn wenn die Frist für die Aufbewahrung der DDR-Lohnunterlagen zum Jahresende verstrichen ist, ist auch eine genaue Rekonstruktion der Versicherungszeiten nicht mehr gewährleistet. Dann drohen Einbußen bei der Rente!

Wer also nicht weiß, ob die Informationen des Rentenversicherungskontos komplett sind, sollte zügig eine Kontenklärung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt die benötigten Antragsunterlagen hierfür auf ihrer Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Auch bei den zuständigen Versicherungsamtsabteilungen der Kommunen kann ein Kontenklärungsantrag gestellt werden. Diese bieten zusätzlich Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Papiere an.

 
 

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