Menü
Einlagensicherung
Wichtige Informationen
Kundenlogin
Kompetent erklären, das ist Beratung. - Unkompliziert handeln, das ist Betreuung.


Sicht-, Spar- und Termineinlagen zu denen Guthaben auf Girokonten ebenso wie das altbekannte Sparbuch oder Tages-, Fest- und Termingelder gehören, gelten als die sichersten Bankprodukte. Ihre Sicherheit wird nur noch von Bundeswertpapieren übertroffen, für welche der Staat garantiert.


In Deutschland sind die Einlagen von Kunden auf Girokonten, Tages-, Fest- und Termingeldern durch ein zweistufiges System geschützt. Zum Einen garantiert der Staat über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für 90 Prozent der Einlagen, jedoch begrenzt auf eine maximale Entschädigungssumme von 20.000 Euro pro Anleger. Da dies nicht ausreicht, eine Sparform als wirklich sicher zu bezeichnen, gibt es auf einer zweiten Stufe Sicherungsfonds und Haftungsverbunde von Banken, Sparkassen sowie Volks- Raiffeisen und Genossenschaftsbanken. Diese haften dann laut ihren Statuten für die nicht über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesicherten Einlagen wie folgt:

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Garantie für 100 Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne betragsmäßige Begrenzung

Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
Garantie für 100 Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne betragsmäßige Begrenzung


Bundesverband deutscher Banken
Garantie für Einlagen bis zur Grenze von 30 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals des kontoführenden Kreditinstituts pro Person

Bundesverband öffentlicher Banken
Garantie für 100 Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne betragsmäßige Begrenzung


Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Garantie für 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf maximal 20.000 Euro Entschädigungssumme pro Person


Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Garantie für 100 Prozent der Einlagen bis zu einer Summe von 250.000 Euro pro Person


Je nachdem, welchen Verband oder Verbund ein Kreditinstitut angehört, garantiert dessen Sicherungssystem für die Entschädigung der Anleger innerhalb der eben genannten Grenzen oder sogar unbegrenzt.

Wie dieses zweistufige Sicherungssystem bei Sicht-, Spar- und Termineinlagen funktioniert, zeigt Ihnen das nachfolgende Beispiel:

Ein Sparer hat bei seiner Hausbank 5.000 Euro Guthaben auf dem Girokonto und 20.000 Euro auf dem Sparbuch. Die Bank ist Mitglied im Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Im Falle einer Pleite seiner Hausbank würde unser Sparer nun wie folgt entschädigt werden:

Sicherungssystem
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Entschädigungsanspruch
90 Prozent, jedoch maximal 20.000 Euro
Entschädigung
20.000 Euro


Sicherungssystem
Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Entschädigungsanspruch
30 % vom haftenden Eigenkapital der Bank
Entschädigung
5.000 Euro

Dieses ganze System der Einlagensicherung hat nur einen – gerne totgeschwiegenen – Haken:
das Eigenkapital aller Kreditinstitute und damit auch die maximal für eine Entschädigung zur Verfügung stehenden Mittel sind weitaus niedriger als das Gesamtvolumen der Sicht-, Spar- und Termineinlagen deutscher Sparer, welches Ende 2007 rund 1.620 Milliarden Euro betrug.

Aus diesem Grund ist inmitten der aktuellen Finanzkrise der Bund mit einer Komplettgarantie für alle Einlagen privater Anleger bei inländischen Banken eingesprungen. Zwar weiß bis jetzt keiner so genau, wie der Bund – dessen Kassen chronisch leer sind – im Ernstfall diese Unsumme aufbringen will, aber dafür stehen ihm ja Mittel wie Steuererhöhungen, eine Sonderabgabe oder ähnliches zur Verfügung.

Hierzu ein interessanter Bericht aus dem Handelsblatt vom 07.12.2010:
Unser Tipp

Für unsere Online-Präsentationen nutzen wir das neue

 

mit bis zu 25 Teilnehmern pro Sitzung für nur 179,00 € zzgl. MwSt pro Jahr!! Weitere Details finden Sie hier . Für eine Bestellung klicken Sie bitte auf das Icon!

Hier geht es zu dem SitzungsLogin.