Gesetzlich krankenversichert - Aber Service wie ein Privatpatient?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer mehr gekürzt. Doch nicht jeder Patient kann und will in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Zusatzversicherungen bieten Gelegenheit, seinen Versicherungsschutz ein wenig aufzubessern.
Krankenhauszusatzversicherung
Wer als gesetzlich Krankenversicherter ins Krankenhaus kommt, der erhält nicht immer den besten Service. Im Gegenteil: Ein Kassenpatient muss damit rechnen, dass für ihn nur ein Bett in einem 4-Bett-Zimmer frei sein könnte. Da man nach einer Krankheit Ruhe und Entspannung braucht, kann die dauerhafte Unterbringung mit anderen leidenden Menschen sogar den Heilungsprozess verlangsamen.
Doch auch als Krankenkassenmitglied kann man sich für die Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer entscheiden. Möglich macht es eine Krankenhauszusatzversicherung. Außerdem kann man mit dieser Police auf eine Chefarztbehandlung bestehen. Während gesetzlich Versicherte pro Krankenhaustag eine Gebühr von zehn Euro zahlen müssen und das Krankenhaus zugewiesen wird, entfällt diese Gebühr und das Krankenhaus kann frei gewählt werden.
Krankenhaustagegeldversicherung
In Verbindung mit einer Krankenhauszusatzversicherung wird nicht selten eine Versicherung für die Zahlung eines Krankenhaustagegelds angeboten. Damit können Zusatzkosten im Krankenhaus abgesichert werden. Allerdings ist dieser Betrag meist recht gering. Um den Ausfall des Einkommens zu kompensieren, hilft stattdessen eine Krankentagegeldversicherung weiter.
Krankentagegeldversicherung
Zwar besteht für den Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung für 42 Tage und anschließend kommt die gesetzliche Krankenversicherung für 70 Prozent des Bruttoeinkommens auf. Doch hat auch die gesetzliche Unterstützung irgendwann ein Ende. Arbeitnehmer, die im Fall einer längeren Krankheit sich gegen Verdienstausfall absichern wollen, können eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Am Wichtigsten ist der Abschluss einer solchen Police jedoch für Selbständige und Freiberufler. Selbst wenn diese Personen freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten sie von der GKV seit dem 01. Januar 2009 kein Krankentagegeld mehr. Hier besteht keine gesetzliche Absicherung für den Krankheitsfall! Wenn Selbständige das Risiko eines Verdienstausfalls nicht bereits über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert haben oder privatversichert sind, sollten sie über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unbedingt nachdenken!
Zahnzusatzversicherung
Auch im Bereich Zahnversicherung nehmen die gesetzlichen Leistungen ab. Hinzu kommt, dass Zahnärzte nach der Reform der Gebührenordnung zum 01. Januar 2012 ein Anrecht auf eine höhere Vergütung haben – Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, kosten seitdem circa 6 Prozent mehr. Durch die Kürzungen entstehende Versorgungslücken können mit einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden.
Bedeutendes Stichwort ist der Zahnersatz. Hierfür wird nur noch ein Festzuschuss in der Regelversorgung gezahlt, der sich nach dem Befund richtet. Da bietet eine Zahnzusatzversicherung oft deutlich mehr. Doch sollte man bei Abschluss einer solchen Versicherung ein Auge darauf haben, ob und bis zu welcher Höhe die Leistungen gedeckelt, das heißt beschränkt sind.
Brillenversicherung
Ist eine Brillenversicherung sinnvoll? Nicht selten wird in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung auch Policen für die Kostenübernahme von Brillen angeboten. Doch meist wird von einem solchen Zusatz abgeraten und stattdessen auf den Sparstrumpf verwiesen: Weitaus wichtiger ist es, andere Risiken wie Verdienstausfall oder Zahnersatz abgesichert zu haben.
Eine private Zusatzversicherung kann sinnvoll und empfehlenswert sein. Wie für alle Verträge gilt aber: auf das Kleingedruckte achten und sich über bestimmte Regelungen wie beispielsweise die Einhaltung einer Wartezeit informieren. Ein Versicherungsvermittler leistet gerne Hilfe bei der Suche nach dem passenden Tarif.