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Während der Bauzeit schützt die Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor Schadensersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können.
 

Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor folgenden Schadensersatzansprüchen, wenn der Bauherr seiner:

  • Auswahlpflicht (umfasst die Auswahl geeigneter Handwerker und Ingenieure)

  • Überwachungspflicht (umfasst die einwandfreie Überwachung der Baustelle)

  • Verkehrssicherungspflicht (umfasst die Absicherung der Zufahrt und die verkehrseitige Sicherung der Baustelle incl. Materialbestände), nicht ausreichend nachkommt.

Außerdem regelt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab. Dazu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.

Abgesichert ist auch das Risiko, wenn man in Eigenregie (sog. Eigenleistung) baut. Außerdem ist das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, die in Form von Selbsthilfe am Bau mitwirken, versichert.

Aber Achtung! Das muss beim Versicherungsabschluß angegeben werden und kostet normalerweise einen Aufpreis.

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