Unfall oder Eigenbewegung?
War es überhaupt ein Unfall? Die Versicherer sehen das oft mit
anderen Augen als die Verunglückten.
Der 16-jährige Armin Keller* stürzte beim Fußballspielen und
schoss noch im Liegen den Ball. Dabei verletzte er sich das
rechte Knie: Meniskusriss, zwei Operationen. Noch heute, zehn
Monate nach dem Unfall, kann er das Bein nicht richtig belasten
und muss regelmäßig zur Krankengymnastik.
Die Versicherungsgesellschaft ..., bei der Armin Keller und seine
Eltern Unfallversicherungen abgeschlossen haben, lehnte es
sofort ab, zu zahlen. Aus ihrer Sicht liege kein Unfall vor.
Armin Keller habe die Verletzung durch eine ungeschickte
Eigenbewegung erlitten.
Nach den Bedingungen der Versicherer liegt aber nur dann ein
Unfall vor, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf den
Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte
Gesundheitsschädigung erleidet. Trifft nur ein Punkt dieser
Definition nicht zu, wird es schwierig.
Armins Mutter, Renate Keller*, ließ sich von einer Anwältin
beraten, die daraufhin noch einen Vorstoß bei der Versicherung
machte. Doch die blieb bei ihrer Auffassung: Kein Unfall – kein
Geld. Renate Keller: „Da wir keine Rechtsschutzversicherung
haben, müssen wir uns damit wohl abfinden. Einen Prozess gegen
die Versicherung können wir uns nicht leisten.“
Quelle:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Unfallversicherung-Wer-den-Schaden-hat--1164789-2164789/
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