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Unfall oder Eigenbewegung?

War es überhaupt ein Unfall? Die Versicherer sehen das oft mit anderen Augen als die Verunglückten.

Der 16-jährige Armin Keller* stürzte beim Fußballspielen und schoss noch im Liegen den Ball. Dabei verletzte er sich das rechte Knie: Meniskusriss, zwei Operationen. Noch heute, zehn Monate nach dem Unfall, kann er das Bein nicht richtig belasten und muss regelmäßig zur Krankengymnastik.

Die Versicherungsgesellschaft ..., bei der Armin Keller und seine Eltern Unfallversicherungen abgeschlossen haben, lehn­te es sofort ab, zu zahlen. Aus ihrer Sicht liege kein Unfall vor. Armin Keller habe die Verletzung durch eine ungeschickte Eigenbewegung erlitten.

Nach den Bedingungen der Versicherer liegt aber nur dann ein Unfall vor, wenn jemand durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Trifft nur ein Punkt dieser Definition nicht zu, wird es schwierig.

Armins Mutter, Renate Keller*, ließ sich von einer Anwältin beraten, die daraufhin noch einen Vorstoß bei der Versicherung machte. Doch die blieb bei ihrer Auffassung: Kein Unfall – kein Geld. Renate Keller: „Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen wir uns damit wohl abfinden. Einen Prozess gegen die Versicherung können wir uns nicht leisten.“


Quelle: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Unfallversicherung-Wer-den-Schaden-hat--1164789-2164789/

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