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Sicht-, Spar- und Termineinlagen zu denen Guthaben auf
Girokonten ebenso wie das altbekannte Sparbuch oder Tages-, Fest-
und Termingelder gehören, gelten als die sichersten
Bankprodukte. Ihre Sicherheit wird nur noch von
Bundeswertpapieren übertroffen, für welche der Staat
garantiert.
In Deutschland
sind die Einlagen von Kunden auf Girokonten, Tages-, Fest- und
Termingeldern durch ein zweistufiges System geschützt. Zum Einen
garantiert der Staat über die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken (EdB) für 90 Prozent der Einlagen, jedoch begrenzt auf eine
maximale Entschädigungssumme von 20.000 Euro pro Anleger. Da dies
nicht ausreicht, eine Sparform als wirklich sicher zu bezeichnen,
gibt es auf einer zweiten Stufe Sicherungsfonds und
Haftungsverbunde von Banken, Sparkassen sowie Volks- Raiffeisen und
Genossenschaftsbanken. Diese haften dann laut ihren Statuten
für die nicht über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
(EdB) abgesicherten Einlagen wie folgt:
Haftungsverbund der
Sparkassen-Finanzgruppe
Garantie für 100
Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne betragsmäßige
Begrenzung
Bundesverband
der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
Garantie für 100 Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne
betragsmäßige Begrenzung
Bundesverband
deutscher Banken
Garantie für
Einlagen bis zur Grenze von 30 Prozent des im letzten
Jahresabschluss ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals des
kontoführenden Kreditinstituts pro Person
Bundesverband
öffentlicher Banken
Garantie für 100 Prozent der Sicht-, Spar- und Termineinlagen, ohne
betragsmäßige Begrenzung
Entschädigungseinrichtung
der Wertpapierhandelsunternehmen
Garantie für 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf maximal 20.000
Euro Entschädigungssumme pro Person
Sicherungseinrichtung der
privaten Bausparkassen
Garantie für 100 Prozent der Einlagen bis zu einer Summe von
250.000 Euro pro Person
Je nachdem,
welchen Verband oder Verbund ein Kreditinstitut angehört,
garantiert dessen Sicherungssystem für die Entschädigung der
Anleger innerhalb der eben genannten Grenzen oder sogar
unbegrenzt.
Wie dieses
zweistufige Sicherungssystem bei Sicht-, Spar- und Termineinlagen
funktioniert, zeigt Ihnen das nachfolgende Beispiel:
Ein Sparer hat bei seiner Hausbank 5.000 Euro Guthaben auf dem
Girokonto und 20.000 Euro auf dem Sparbuch. Die Bank ist Mitglied
im Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Im Falle einer Pleite seiner Hausbank würde unser Sparer nun wie
folgt entschädigt werden:
Sicherungssystem Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken
Entschädigungsanspruch
90 Prozent,
jedoch maximal 20.000 Euro
Entschädigung
20.000 Euro
Sicherungssystem
Sicherungsfonds des
Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Entschädigungsanspruch
30 % vom
haftenden Eigenkapital der Bank Entschädigung
5.000
Euro
Dieses ganze System der Einlagensicherung hat nur einen – gerne
totgeschwiegenen – Haken:
das Eigenkapital aller Kreditinstitute und damit auch die maximal
für eine Entschädigung zur Verfügung stehenden Mittel sind weitaus
niedriger als das Gesamtvolumen der Sicht-, Spar- und
Termineinlagen deutscher Sparer, welches Ende 2007 rund
1.620
Milliarden Euro betrug.
Aus diesem Grund ist inmitten der aktuellen Finanzkrise der Bund
mit einer Komplettgarantie für alle Einlagen privater Anleger bei
inländischen Banken eingesprungen. Zwar weiß bis jetzt keiner so
genau, wie der Bund – dessen Kassen chronisch leer sind – im
Ernstfall diese Unsumme aufbringen will, aber dafür stehen ihm ja
Mittel wie Steuererhöhungen, eine Sonderabgabe oder ähnliches zur
Verfügung.
Hierzu ein interessanter Bericht aus dem Handelsblatt vom
07.12.2010:

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