Menü
Haftpflicht
Privathaftpflicht
Kundenlogin
Kompetent erklären, das ist Beratung. - Unkompliziert handeln, das ist Betreuung.
Angebot für eine private Haftpflichtversicherung mehr...
 
 
 

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eines anderen, bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Unser Tipp

Für unsere Online-Präsentationen nutzen wir das neue

 

mit bis zu 25 Teilnehmern pro Sitzung für nur 179,00 € zzgl. MwSt pro Jahr!! Weitere Details finden Sie hier . Für eine Bestellung klicken Sie bitte auf das Icon!

Hier geht es zu dem SitzungsLogin.